Was, wenn Ihr Engagement für den Frieden über Ihr Leben hinaus weiterwirken würde? Indem Sie Peace Brigades International in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, den Frieden auch für kommende Generationen zu fördern.
Frieden über das eigene Leben hinaus weitergeben
Mit einem Vermächtnis zugunsten von PBI Schweiz setzen Sie sich nachhaltig für Frieden und Gerechtigkeit ein. Sie ermöglichen unseren Teams, weiterhin Menschenrechtsverteidiger:innen in besonders gefährlichen Regionen zu schützen – dort, wo ihr Engagement ihr Leben gefährden kann. Damit entscheiden Sie sich schon heute dafür, Ihr Vermögen für eine gerechtere Zukunft einzusetzen.
«Mit einem Vermächtnis zugunsten von PBI möchte ich Menschen in anderen Ländern ermöglichen, von etwas zu profitieren, das für mich selbstverständlich und grundlegend ist: die Achtung der Menschenrechte.»
- Edith, PBI-Mitglied aus Ipsach (BE)
Wozu dient ein Vermächtnis?
Ein Vermächtnis ist eine Verfügung in einem Testament, mit der Sie Ihren Nachlass nach Ihren Wünschen regeln können. Es ermöglicht Ihnen, nach Ihrem Tod einen bestimmten Geldbetrag, einen Vermögenswert oder einen Teil Ihres Nachlasses einer Person oder Organisation – wie PBI Schweiz – zukommen zu lassen.
Ohne Testament bestimmt das Gesetz automatisch, wer Ihr Vermögen erbt. Mit einem Vermächtnis behalten Sie die Kontrolle über Ihren Nachlass und können Anliegen unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen, während die gesetzlichen Ansprüche Ihrer Angehörigen gewahrt bleiben.
Welche steuerlichen Vorteile bietet ein Vermächtnis in der Schweiz?
In der Schweiz sind Vermächtnisse zugunsten gemeinnütziger Organisationen wie PBI Schweiz in den meisten Kantonen – insbesondere im Kanton Genf – von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass 100 % Ihrer Zuwendung direkt unseren Projekten zugutekommen, im Gegensatz zu Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind.
Warum ein Vermächtnis an PBI?
- Menschenrechte nachhaltig unterstützen - Mit einem Vermächtnis an PBI leisten Sie einen konkreten Beitrag zum Schutz von Menschen, die sich für Gerechtigkeit, Gleichheit und Frieden einsetzen und dafür in einem Umfeld zunehmender Gewalt und Repression bedroht werden.
- Sich auch nach dem eigenen Leben für den Frieden einsetzen - Ihr Testament wird zu einem Vermächtnis Ihres Engagements: Sie setzen sich auch nach Ihrem Tod weiterhin für Frieden, Menschenwürde und Gewaltfreiheit ein – dort, wo diese Werte bedroht sind. Es ist eine Geste von ausserordentlicher Grosszügigkeit.
- Ein Beitrag, der Ihre Angehörigen nicht benachteiligt - Ein Vermächtnis an PBI bedeutet nicht, dass Sie Ihr Vermögen nicht Ihrer Familie hinterlassen können. Sie können der Organisation einfach einen symbolischen Betrag oder einen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses zuweisen und gleichzeitig die Ansprüche Ihrer Angehörigen respektieren.
- 100 % Wirkung dank Steuerbefreiung - PBI Schweiz ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Zuwendung wird daher vollständig für den vorgesehenen Zweck eingesetzt, ohne steuerliche Abzüge.
- Einfach, rechtssicher und vertraulich - Die Errichtung eines Vermächtnisses ist rechtlich klar geregelt und unkompliziert. PBI Schweiz respektiert Ihren Willen und Ihre Privatsphäre und nimmt keinerlei Einfluss auf die Gestaltung Ihres Testaments. Unsere Aufgabe besteht lediglich darin, Sie zu informieren, Sie auf Wunsch zu begleiten und Ihren letzten Willen zu respektieren.
- Eine neutrale, unabhängige und anerkannte Organisation - Seit 1981 ist PBI in Konfliktregionen wie Honduras, Kolumbien, Mexiko und Kenia tätig. Ihre Unterstützung ermöglicht es unseren Teams vor Ort, Menschenrechtsverteidiger:innen weiterhin unabhängig zu schützen. PBI bietet Schutzbegleitungen ausschliesslich auf Anfrage an und greift nicht in die internen Entscheidungsprozesse der begleiteten Personen oder Organisationen ein.
Legat: Fragen und Antworten
In der Schweiz ist eine Erbin oder ein Erbe eine Person, die aufgrund des Gesetzes (gesetzliche Erbin bzw. gesetzlicher Erbe) oder eines Testaments (eingesetzte Erbin bzw. eingesetzter Erbe) einen Anteil am Nachlass erhält. Erbinnen und Erben sind am gesamten Nachlass beteiligt, einschliesslich allfälliger Schulden, und haben Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, nicht jedoch auf bestimmte Vermögenswerte oder Geldbeträge. Bestimmte Erbinnen und Erben haben zudem einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dazu gehören die Nachkommen sowie die überlebende Ehepartnerin oder der überlebende Ehepartner.
Eine Legatarin, ein Legatar oder eine begünstigte Organisation hingegen wird im Testament bestimmt, um einen genau bezeichneten Vermögenswert zu erhalten, beispielsweise einen Geldbetrag, eine Liegenschaft oder ein Kunstwerk. Legatarinnen und Legatare sind nicht Teil der Erbengemeinschaft und haften nicht für die Schulden der verstorbenen Person. Ihr Anspruch beschränkt sich auf die Vermögenswerte oder Beträge, die ihnen ausdrücklich vermacht wurden.
Ein Legat zugunsten von Peace Brigades International Schweiz bedeutet somit, dass Sie PBI in Ihrem Testament als Legatarin einsetzen und der Organisation einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögenswert zukommen lassen. Die gesetzlichen Ansprüche Ihrer pflichtteilsgeschützten Angehörigen bleiben dabei gewahrt.
Die freie Quote ist jener Teil Ihres Nachlasses, der nicht durch Pflichtteilsansprüche gebunden ist. Sie umfasst somit den Teil Ihres Vermögens, der nicht gesetzlich den pflichtteilsgeschützten Erbinnen und Erben – Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner sowie Ihren Nachkommen – vorbehalten ist. Über die freie Quote können Sie frei verfügen. Sie können diesen Teil Ihres Nachlasses beispielsweise einer Person oder einer gemeinnützigen Organisation wie Peace Brigades International Schweiz als Legat zuwenden.
Ein Testament zu verfassen bedeutet, sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille respektiert wird. Wenn Sie keine Kinder und keine gesetzlichen Erbinnen oder Erben haben und kein Testament hinterlassen, fällt Ihr Nachlass nach Schweizer Recht an das Gemeinwesen – in der Regel an Ihren Wohnkanton oder Ihre Wohngemeinde. Mit einem Testament können Sie rechtsgültig festlegen, wie Ihr Vermögen verwendet und wem es zugutekommen soll. So stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass Ihren persönlichen Wünschen entsprechend eingesetzt wird.
Nein, für ein Legat gibt es keinen Mindestbetrag. Unabhängig von seiner Höhe kann Ihre Zuwendung einen wertvollen Beitrag zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger leisten und Menschen, die von Konflikten und Gewalt betroffen sind, neue Perspektiven eröffnen.
Ein Legat kann verschiedene Formen annehmen:
- einen bestimmten Geldbetrag
- einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses (z. B. 1 %, 10 % oder – je nach persönlicher Situation und erbrechtlichen Bestimmungen – einen grösseren Anteil)
- Aktien, Obligationen oder andere Wertschriften
- Sachwerte, beispielsweise ein Kunstwerk oder andere Vermögensgegenstände
Nein, das ist kein Problem. Ein Teil Ihres Nachlasses steht Ihren Nachkommen und/oder Ihrer Ehepartnerin bzw. Ihrem Ehepartner von Gesetzes wegen zu. Dabei handelt es sich um die Pflichtteile. Über den verbleibenden Teil Ihres Nachlasses, die sogenannte freie Quote, können Sie frei verfügen. Wir haben Verständnis dafür, dass Sie in erster Linie für Ihre Familie und Ihre Angehörigen vorsorgen möchten. Umso dankbarer sind wir für jede Zuwendung aus der freien Quote, mit der Sie die Arbeit von Peace Brigades International Schweiz unterstützen.
Ohne Testament können Sie nicht selbst bestimmen, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verwendet wird. Ihr Nachlass wird dann nach den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizer Erbrechts verteilt. Wenn Sie keine Erbinnen oder Erben haben oder diese die Erbschaft ausschlagen, fällt Ihr Nachlass an das Gemeinwesen – in der Regel an Ihren Wohnkanton oder Ihre Wohngemeinde. Ihre persönlichen Wünsche oder Anliegen können dabei nicht berücksichtigt werden. Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen entsprechend Ihrem Willen verwendet wird und den Personen oder Organisationen zugutekommt, die Ihnen wichtig sind.
Nein, dazu sind Sie nicht verpflichtet. Die Errichtung eines Testaments ist eine persönliche und vertrauliche Angelegenheit, und Ihre Entscheidung, ein Legat zugunsten von Peace Brigades International Schweiz vorzusehen, liegt ganz bei Ihnen. Es kann jedoch hilfreich sein, uns über Ihre Absichten zu informieren. So haben wir die Möglichkeit, Ihre Fragen zu beantworten und sicherzustellen, dass die Angaben zu unserer Organisation korrekt sind. Selbstverständlich behandeln wir alle Informationen vertraulich und respektieren Ihre Privatsphäre sowie Ihren letzten Willen.
Beispiel für die Erwähnung von PBI Schweiz in einem Testament:
« Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], wohnhaft in [Adresse], vermache dem Verein Peace Brigades International Schweiz:
Peace Brigades International – PBI Schweiz
Brunnmattstrasse 21
3007 Bern
CHE-109.704.527
den Betrag von CHF [Betrag] als Vermächtnis.»
Es wird dringend empfohlen, Ihr Testament durch eine Notarin oder einen Notar verfassen zu lassen oder sich zumindest rechtlich beraten zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass Ihr letzter Wille rechtsgültig formuliert ist, juristisch korrekt umgesetzt wird und Ihr Testament sicher aufbewahrt werden kann. Dieses Beispiel dient ausschliesslich zur Illustration und sollte nicht unverändert übernommen werden.